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Küchengerüche neutralisieren: So bekämpfen Sie unangenehme Düfte

Der erste Eindruck entscheidet oft darüber, ob man sich als Gast wohl fühlt. Dabei spielt ein einwandfreier Geruch eine ganz große Rolle: in der heimischen Küche genauso wie im Restaurant. Besonders Gastronomen sehen sich täglich vor die große Herausforderung gestellt, ihre Gäste mit einem einladenden Duft willkommen zu heißen. In einer nach kaltem Rauch oder Fett riechenden Atmosphäre möchte niemand gern Platz nehmen.

Welche Hausmittel helfen gegen Gerüche?

Sie möchten verhindern, dass sich unbeliebte Essengerüche an Ihren Möbeln festsetzen? Nicht jede Küche verfügt über Fenster, die einen Austausch der Luft ermöglichen. So sind Dunstabzugshauben immer noch die einfachste Möglichkeit, Gerüche schnell und direkt vor Ort zu beseitigen. Als einfaches Hausmittel, um etwa die Rückstände von Rauch zu binden, bietet sich auch eine Schüssel Wasser mit Essig an.

Mit einem übel riechenden Kühlschrank nimmt es am besten der Saft einer Zitrone auf. Lassen Sie dieses natürliche Hilfsmittel einfach ein paar Tage im Kühlschrank stehen und schon kehrt wieder eine angenehme Frische ein. Wenn Sie mal eine etwas geruchsintensive Mahlzeit gekocht haben, schaffen es auch Kaffee, Orangenschalen oder Mehl unangenehme Düfte zu binden. Der Einsatz von Duftölen oder Räucherkerzen bleibt wohl persönliche Geschmacksache.

Störende Gerüche in der Gastronomie

Die gewerbliche Küchenabluft muss über das Dach abgeleitet werden. Ein Gespräch mit dem Bezirksschornsteinfeger kann in diesem Punkt sehr hilfreich sein. Unerwünschte Gerüche lassen sich mittels einer Umluft- oder Ablufthaube auf vielerlei Wegen neutralisieren: über einen Aktivkohlefilter, mit Ultraschall, Wasserfilter oder mit einem Ionisationsgerät.

Welche Bereiche sind von den Gerüchen betroffen?

➢    Küche

➢    Gastraum

➢    Sanitäre Anlagen

➢    Gästezimmer

➢    Raucherbereich

Verschmutzungen setzen sich mit Vorliebe auf dem Inventar der gastronomischen Einrichtung fest. Vom Bratenduft bis zur Nikotinablagerung müssen Sitzgarnituren, Gardinen oder Böden schon Einiges aushalten. Regelmäßiges professionelles Reinigen schafft hier Abhilfe. Beklagen sich etwa Nachbarn über eine unzumutbare Geruchsbelästigung außerhalb der gastronomischen Räume, kann auch schon mal ein Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. der Bauaufsichtsbehörde drohen. Denn laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) dürfen Anwohner von den Gerüchen eines Restaurants oder Imbiss nicht belästigt werden.

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